Eckwerte zur Pflegeheimbettenplanung im Kanton Zürich veröffentlicht – unsere Einschätzung

Der Kanton Zürich hat am 14. Januar 2025 den provisorischen Versorgungsbericht zur Bettenplanung veröffentlicht[1]. Wir haben die wesentlichen Eckwerte nachfolgend zusammengefasst.

Heimtypen

Es wird zukünftig zwischen allgemeinen, integrierten Heimen und spezialisierten Langzeitpflegeeinrichtungen differenziert. Zu den spezialisierten gehören (vgl. Kapitel 2.3 des Versorgungsberichts)

  • IFEG
  • Somatische Komplexpflege
  • Spezialisierte Palliativcare
  • Spezialisierte Psychiatriepflege (inkl. schwerwiegende Demenz)

AüP wird als Spezialisierung ebenfalls separat geführt (vgl. Kapitel 2.4), nicht hingegen «allgemeine» Demenz

Versorgungsregionen

Allgemeine, integrierte Angebote sind pro Region zu planen, übrige (Spezialisierungen inkl. AüP) werden kantonal geplant und sind von den regionalen Bandbreiten ausgeschlossen.

Die Planung erfolgt in 18 Regionen, welche über Leistungsvereinbarungen auch gegenseitig Über-/Unterdeckungen ausgleichen können (2027: Stadt Zürich wird zu viele Betten haben, benachbarte Regionen zu wenig; ein gewisser Ausgleich wäre damit möglich).

Der Bettenbedarf wird auf Basis demografischer Daten, dem Einbezug des Wanderungssaldo ermittelt. Die Regionen konnten weiter unterschiedlich definieren, wie sie die obere und untere Bettenzahl fixieren möchten (Einfluss der Regionen: Grad der Verlagerung stationär nach ambulant. Maximale Variante ist dabei 40% der Stufe 1 bis 3 ambulant, vgl. auch Kapitel 6.8 im Versorgungsbericht)

Für AüP liegt derzeit die Bettenplanung noch nicht vor (folgt mit separatem Obsan-Bericht, vgl. Kapitel 5.1). Für die spezialisierten Bereiche gilt IST + demografische Entwicklung als Basis. Für die Kurzzeitaufenthalte fehlt ebenfalls noch die Prognose, es wird aber davon ausgegangen, dass ohne wesentlichen Effekt, da gleiche Betten nutzend wie Langzeit (vgl. Kapitel 3.1)

Antrag

Alle Heime müssen sich auf die Pflegeheimbettenliste bewerben. In jenen Regionen, in welchen zu wenig Betten bestehen, müssen die Mindestanforderungen erfüllt werden. In den anderen Regionen (primär Stadt Zürich), kommt es zusätzlich zu einem Auswahlverfahren.

Die Bewerbung erfolgt mittels Antragsverfahren im Herbst während 2er Monate (online, primär mit Fragebogen und hochzuladenden, ergänzenden Unterlagen).

Wer Bautätigkeiten hat, kann auch Betten reservieren. Bei Reservation muss ein Bauprojekt nach Bewilligung der Betten innert 3 Jahren starten.

Mindestanforderungen (Vgl. Kapitel 4.2 im Versorgungsbericht) sind pro Standort (betrifft Gruppen) nachzuweisen. Diese sind:

Qualität:

  • Die Anforderungen der gesundheitspolizeilichen Betriebsbewilligung müssen (weiter) erfüllt sein
  • Ein QM-System inkl. KVP muss vorhanden sein, Verweis auf typische Systeme (ISO, Qualivista, SanaCert, Swiss Care Excellence Certificate) wird getätigt (als Orientierung). MQI als Pflicht

Wirtschaftlichkeit:

Auf Basis der Daten 2022 bis 2024 bzw. bei neueren Heimen / geplanten Heimen unter Einbezug von Businessplänen ist nachzuweisen

  • Dass Kosten pro Minute in 2 von 3 Jahren < 90. Perzentil aller Heime waren
  • Dass Gesamtergebnis (vor Defizitdeckung der öffentlichen Hand) positiv war.

Sekundäre Kriterien kommen zu Anwendung, falls erstgenannte nicht erfüllt sind.
Wenn primäre Kriterien nicht erfüllt werden können, dienen die sekundären Kriterien zur sachlichen Begründung der Nichterreichung (enthalten ist hier bspw. die Ausbildung -> überdurchschnittliche Ausbildung kann als Argument für Nichterreichung primärer Kriterien angebracht werden, weiter ist auch Spezialisierung relevant).

Reicht es trotzdem nicht, kann schriftlich Stellung genommen werden. Sind Kriterien Qualität und Wirtschaftlichkeit erfüllt, aber es besteht in Region eine Überversorgung, kann es zum Auswahlprozess kommen. Wenn Heimangebot möglichst breit ist (alle Stufe, alle Levels, d.h. inkl. EL-Bezüger) hat es bessere Chancen. Umgekehrt werden aber auch Spezialisierung aus kantonaler Sicht gewertet.

Eine Auswahl der Kriterien können hier pro Heim näherungsweise auf Basis öffentlicher Daten simuliert werden.

Spezialisierte Angebote

Es gelten zusätzliche Kriterien wie Zertifizierungen (Label Palliative erhalten oder erreichbar bei spez. Pall. Care) und Leistungsangebot (AüP: interprof. Behandlungsteam, Arztdienst. Klärung Situation innert 3 Tagen nach Eintritt; Täglich 1 Therapieangebot an Werktagen -> Vgl. 6.18 im Versorgungsbericht).

Fazit

Es empfiehlt sich frühzeitig die Erreichung der Wirtschaftlichkeitskriterien zu prüfen und bei Nichterreichung (primäre oder / und sekundäre Kriterien) strategische Überlegungen zu tätigen, wie das Angebot angepasst werden kann, um Ziele zu erreichen. Hierzu sollte  ein Businessplan ausgearbeitet und miteingereicht werden.

Ebenso drängt sich auf die Qualitätsanforderungen zu validieren. Diese müssen mehrheitlich heute schon erfüllt sein, eine Überprüfung / Nachweisfähigkeit der Erfüllung empfiehlt sich sicherzustellen.

Nicht zuletzt empfiehlt sich, insb. auch bei kleinen Volumen im spezialisierten Bereich (bspw. im Bereich AüP) zu prüfen, ob die neuen Anforderungen in diesen Bereichen weiter erfüllt werden bzw. wirtschaftlich sinnvoll erfüllt werden können oder ob die Angebote im Kontext der Bewerbung überprüft werden müssen. Generell ist es der Moment, sich mit den mittelfristigen Angeboten und Veränderungen im Heim, wenn zunehmend tiefere Stufen ambulantisiert werden, auseinanderzusetzen. Bspw. empfiehlt sich die Wirkung auf die Angebote im Haus (höherer Stufenmix) wie auch – je nach räumlicher Situation – ob bspw. ergänzende Angebote im Bereich des betreuten Wohnens geschaffen werden können.

Gerne unterstützen wir Sie im Prozess.


[1] Quelle: https://www.zh.ch/de/news-uebersicht/medienmitteilungen/2025/01/zuercher-pflegeheimbettenplanung-regierungsrat-gibt-versorgungsbericht-und-verordnung-in-vernehmlassung.html